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Förderungskriterien

Für eine Bewerbung müssen folgende Kriterien gleichzeitig erfüllt sein:

  •  katholische Konfession
  •  besondere Begabung und fachliche Qualifikation
  •  kirchliches Engagement
  •  charakterliche Eignung
  •  vorzugsweise aus dem Bistum Limburg

Förderungsleistungen

  • Zuwendungen durch einmalige oder periodische Geldleistungen
  • Unterstützung beim Ergreifen bestehender Bildungsmöglichkeiten und der Erschließung neuer Bildungswege
  • Ermöglichung von Kontakten innerhalb des geförderten Kreises
  • Teilnahme an thematischen Jahrestreffen und an Akademien

Förderungsdauer

Die Förderung wird zunächst für die Dauer eines Kalenderjahres gewährt. Eine Verlängerung der Förderung kann ggf. beantragt werden. Über eine Weiterförderung entscheidet ein Arbeitsbericht. Eine Verlängerung wird jeweils für ein Jahr gewährt.

Kontakt

Bewerbungs- und Auswahlverfahren

Es gilt das Prinzip der Selbstbewerbung. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen bis spätestens 31. Januar vorliegen. Der Bewerbungsbogen kann hier heruntergeladen werden. Die Bewerbung soll folgende Unterlagen enthalten:

  • Bewerbungsbogen
  • ausführlicher Lebenslauf
  • Zusammenstellung der bisherigen Ausbildungs- und Studienschwerpunkte 
  • ggf. eine Darstellung des Dissertationsvorhabens
  • Abschlusszeugnisse bzw. sonstige Qualifikationen und Nachweise
  • Referenz durch einen Priester und/oder eines Pastoralen Mitarbeiters

Bewerberinnen und Bewerber, die in die engere Wahl einbezogen werden, bittet die Stiftung zu einem Gespräch. Die Entscheidung über einen Förderungsantrag trifft das Kuratorium. Das Bemühen um eine faire, umfasssende Beurteilung der Persönlichkeit eines jeden Bewerbers, einer jeden Bewerberin kennzeichnet das Auswahlverfahren der Stiftung; dazu gehört ein differenziertes Verständnis von Begabung. Auf generalisierende Methoden zu ihrer Bestimmung wird verzichtet. Im Vordergrund steht die individuelle Bewertung von Eignung, Leistungsfähigkeit und Engagement mit Blick auf das jeweils angestrebte Bildungs- bzw. Ausbildungsziel.

Gründe für die Aufnahme oder die Ablehnung werden nicht mitgeteilt. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme in die Förderung besteht nicht.

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Anträge sind zu richten an:

Bischöfliches Ordinariat

Geschäftsführung der Stiftung DEY

z. Hd. Herrn Martin W. Ramb

Roßmarkt 12

65549 Limburg an der Lahn

fon: 06431. 295 438

fax: 06431. 295 237

mail: m.ramb@bistumlimburg.de

Download Flyer

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